Begriffslexikon

A

Durch eine Abgabenerklärung wird eine Steuer dem Finanzamt gegenüber bekannt gegeben und es erfolgt in der Regel ein Steuerbescheid. Heutzutage erfolgt eine Abgabenerklärung meist über Finanzonline also dem Intranet des Finanzamtes.

Für eine Adoption ist es nötig einen schriftlichen Adoptionsvertrag zu schließen. Dieser muss dann beim Wohnsitz Gericht des Adoptivkindes bewilligt werden. Regelmäßig errichten Notare den Adoptionsvertrag und reichen diesen zur Bewilligung bei Gericht ein.

In der notariellen Fachsprache für Urkunde, Dokument, Urkundensammlung. Die Urkunde ist „das“ notarielle Instrument, in dem der Inhalt der im Zusammenwirken mit den Parteien erarbeiteten Willenseinigung und das Ergebnis der angestrebten Rechtsgestaltung belegt und bestätigt wird. Im österreichischen Rechtsleben ist der „Notariatsakt“ ein Begriff für bewiesene Willenseinigung und Rechtserklärung.

Die im Verlassenschaftsverfahren gibt es verschiedene Amtsbestätigungen. Die vielleicht wichtigste ist die Amtsbestätigung zum Nachweis der Vertretung des Erben über das Verlassenschaftsvermögen. Eine weitere häufige Amtsbestätigung betrifft Legate (Vermächtnisse). Damit kann Vermächtnisnehmer gegenüber Gerichten und Behörden nachweisen dass er das vermachte Vermögen aufgrund des Verlassenschaftsverfahrens erhalten hat.

Die Beurkundung oder Beglaubigung eines Notars erkennt man daran, dass seiner Unterschrift das Amtssiegel beigesetzt ist. Der Notar darf dieses Siegel nur für seine notariellen Amtsgeschäfte gebrauchen. Für die Errichtung elektronischer Urkunden steht dem Notar die elektronische Beurkundungssignatur zur Verfügung.

Jede Erwachsenenvertretung und auch jede Aktivierung einer Vorsorgevollmacht basiert auf einem ärztlichen Zeugnis. Der ausstellenden Arzt bzw die austellende Ärztin muss dabei kein Facharzt der Psychatrie oder Neurologie sein sondern es kann auch ein Hausarzt kann dieses Zeugnis ausstellen.

Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung die von der Eigentümerin/vom Eigentümer an das Registergericht gerichtet ist und besagt, dass sie/er mit der Eintragung im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

Mit diesem Begriff bezeichnet man alle jene Tätigkeiten und Verfahren, die die vertragliche, vergleichende oder unter Anleitung eines Richters herbeigeführte Gestaltung von Rechtsverhältnissen zum Ziel hat. Der Notar ist klassisch im Außerstreitrecht tätig. Durch seine Beratungstätigkeit und die Verfassung von Urkunden für Rechtsgeschäfte und Rechtserklärungen kann er zu Rechtssicherheit und Streitvermeidung beitragen.

B

Weiß man im Verlassenschaftsverfahren zu wenig von Verwandten oder dem Vermögen eines Verstorbenen oder muss wegen einer bedingten Erbantrittserklärung eine Schätzung des Nachlassvermögens stattfinden kommt es zu einer Begehung der Räumlichkeiten, die der Verstorbene bewohnt oder benützt hat. Eine solche Begehung erfolgt immer neben dem Gerichtskommissär unter Beiziehung zweier weitere Personen.

Im Rechtsverkehr spielt die Richtigkeit von Urkunden und die Echtheit von Unterschriften eine große Rolle. In vielen Fällen wird daher hierfür eine besondere Form verlangt. Die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist die Feststellung dieser Tatsachen durch einen Notar. Die Beglaubigung hat besondere Beweiskraft und dient der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz.

Die Belehrung der Parteien über die rechtliche Tragweite eines Rechtsgeschäftes oder einer Rechtserklärung gehört zu den Amtspflichten des Notars. Sie besteht gegenüber den Parteien, die den Notar in Anspruch genommen haben und vor ihm erschienen sind.

Im Allgemeinen versteht man unter Beurkundung die Aufnahme einer notariellen Urkunde über ein Rechtsgeschäft, eine Rechtserklärung, eine Wissenserklärung oder über Tatsachen und sonstige Vorgänge, wenn hierdurch rechtliche Wirkungen begründet werden sollen. Im Besonderen ist die Beurkundung die Wiedergabe des Inhaltes der Wahrnehmung des Notars über Tatsachen, Wissenserklärungen oder sonstige Vorgänge. Beurkundungen sind öffentliche Urkunden.

C

D

Der Notar oder sein Substitut, der den Akt aufnimmt, der als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher in der betreffenden Sprache bestellt ist oder die Diplomprüfung für Dolmetscher oder die Fachprüfung für Übersetzer bestanden hat, darf auch Notariatsakte in einer fremden Sprache aufnehmen, wenn die Parteien dies ausdrücklich verlangen.

E

Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht die gesicherte papierlose Übermittlung von strukturierten und damit weiterverarbeitbaren Daten von Verfahrensbeteiligten zum Gericht und zurück. Hauptanwendung sind sogenannte Mahnklagen sowie Exekutionsanträge (Anträge zur Vollstreckung), Anträge an das Firmenbuch sowie Anträge an das Grundbuch. Der ERV ersetzt damit die konventionelle Übermittlung von Dokumenten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Der ERV wird auch als „E-Justice“ bezeichnet bzw im Bereich des Verwaltungsverfahrens als „E-Government“.

Wählen Erben einen Vertreter zur Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens auf schriftlichem Wege nennt man diesen Vertreter auch Erbenmachthaber. Regelmäßig übernehmen Notare diese Funktion. Dabei wird die Aufgabe des Gerichtskommissärs zurückgedrängt. Wenn man so will, kann man seinen Notar also wählen.

Wird die Gültigkeit eines Testamentes von den sonst berechtigten Erben, auf den nächsten Verwandten, angezweifelt kommt es nicht selten zu einem Erbrechtsstreit. Der Notar muss dann die widerstreitenden Erbantrittserklärungen protokollieren, einen Schlichtungsversuch unternehmen aber letztlich wird der Erbrechtsstreit vor Gericht ausgetragen.

Bankguthaben und Geld kann einfach unter mehreren Erben geteilt werden. Einzelne Stücke auch Wohnungen oder Liegenschaften meistens aber nicht und kann es dazu kommen, dass im Verlassenschaftsverfahren eine Vereinbarung unter den Erben getroffen wird, wer welche Stücke übernimmt und vielleicht dafür eine Ausgleichszahlung leisten muss. Diese Erbteilung erfordert oft eine umsichtige Beratung damit die Bedürfnisse der einzelnen Erben gehört werden und berücksichtigt werden können.

F

Das Gesetz verlangt für bestimmte Rechtsgeschäfte und Rechtserklärungen und zum Nachweis bestimmter Vorgänge notarielle Beurkundung. Dies soll die Interessen der Parteien und dritter Beteiligter schützen und Rechtssicherheit gewährleisten. Zweck der Verpflichtung zur notariellen Form ist es, die Ernstlichkeit, Mängelfreiheit und Überlegtheit des Vertragswillens sicherzustellen, Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und Klarheit über Parteien, Vertragsobjekt und Vertragszeitpunkt zu schaffen. Formvorschriften dienen ebenso dem Schutz vor Übereilung, der Beweissicherung und der zweifelsfreien Darstellung eines rechtserheblichen Vorganges. Formvorschriften bestehen aus Rechtssicherheitsgründen, nicht nur für Papierurkunden, sondern auch für elektronische Urkunden.

G

Das Gesetz verpflichtet den Notar, über Auftrag des Gerichtes bestimmte Amtshandlungen vorzunehmen, insbesondere in Verlassenschaftssachen und Pflegschaftssachen. Richterliche Entscheidungen, förmliche Vernehmungen und Ersuchen um Gewährung von Rechtshilfe im Ausland sind von dieser Tätigkeit ausgenommen.

H

I

J

K

Ein Verlassenschaftskurator vertritt eine erbenlose Verlassenschaft. In Österreich stellt die Verlassenschaft eine juristische Person da die einen Handelnden benötigt. Gibt es einen Erben so vertritt dieser die Verlassenschaft. Steht der Erbe nicht fest oder nimmt niemand die Erbschaft an bestellt das Gericht eben einen Verlassenschaftskurator, der Vermögenswerte sichert oder veräußert und dazu bei trägt das Gläubiger ihre geforderten Beträge oder die Erben letztlich das Erbe erhalten. In den Fällen in denen es gar keine Erben gibt bereitet der Kurator die Heimfälligkiet an den Staat vor.

L

Der Begriff der Lastenfreistellung kommt bei Veräußerungen von Liegenschaften vor und bezeichnet die Löschung von alten Pfandrechten oder anderen grundbücherlich sichergestellt Eintragungen, sodass die Liegenschaft nicht länger durch alte Rechte und Eintragungen belastet ist. Insbesondere Käufer einer Liegenschaft verlangen regelmäßig diese Lastenfreistellung.

Ein Legat oder auch Vermächtnis genannt ist die in einem Testament verfügte Zuwendung eines bestimmten Vermögenswertes. Legatare erhalten ihr Legat vom Erben. Sie werden vom Gerichtskommissär durch Übersendung einer Kopie des Testamentes eines Verstorbenen darüber informiert.

Wie schon unter Lastenfreistellung erklärt verlangt ein Käufer praktisch immer, dass der Kaufgegenstand von alten Eintragungen des Verkäufers befreit wird. Löschungen im Grundbuch können nur aufgrund von öffentlichen Urkunden oder öffentlich beglaubigten Urkunden erfolgen. Der häufigster Fall der Löschungserklärung ist die der finanzierenden Bank des Verkäufers. Die Kosten der Löschungserklärung und der Löschung selbst trägt regelmäßig der Verkäufer.

M

Die Annäherung gegensätzlicher Standpunkte durch Gespräche mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung ohne Prozess zu finden.

Der Notar darf bei verbotenen Geschäften oder Geschäften, die die Parteien zum Schein, zur Umgehung des Gesetzes oder zum Zweck der widerrechtlichen Benachteiligung eines Dritten abschließen, nicht mitwirken. Außerdem darf der Notar nicht mit solchen Personen eine Amtshandlung vornehmen, von denen er weiß oder mit Grund annehmen muss, dass sie nicht geschäftsfähig sind.

N

Von einer Bank für den Notar errichtetes Konto für den Erlag und die Verwaltung von Geldern der Klienten. Die Anderkontoführung ermöglicht die strenge Trennung der vom Notar für seine Klienten in Verwahrung genommenen Gelder von den Eigenkonten des Notars.

Die vom Notar für die Parteien hergestellte schriftliche Urkunde über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung, die durch die Mitwirkung des Notars mit der Kraft einer öffentlichen Urkunde ausgestattet wird. Der Notariatsakt bleibt in Verwahrung des Notars (sogenannte „Urschrift“) und wird im Rechtsverkehr von der Ausfertigung vertreten.

Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung, die Ernennung, die Aufgaben, die Berufspflichten des Notars, Aufsicht über Amtsführung und die Organisation des Notariates geregelt werden.

Die Notariatsprüfung besteht aus zwei vor der Notariatsprüfungskommission beim Oberlandesgericht abzulegenden Teilprüfungen. Jede Teilprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die erste Teilprüfung kann nach einer praktischen Verwendung als Notariatskandidat im Ausmaß von mindestens einem Jahr und sechs Monaten abgelegt werden, die zweite nach bestandener erster Teilprüfung und einer weiteren praktischen Verwendung als Notariatskandidat im Ausmaß von mindestens einem Jahr.

O

Das ÖZVV Ist ein wichtiges österreichweites Verzeichnis aller Vertretungen geschäftsunfähiger Personen sei es aufgrund von Vorsorgevollmachten oder Erwachsenenvertretung.

P

Immer mehr Lebensgefährten wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht, bei der Vermögensteilung im Trennungsfall. Der Notar kann über die hiefür bestehenden Möglichkeiten beraten und entsprechende Urkunden errichten.

Patientenverfügungen enthalten den Wunsch eines Patienten gewisse lebensverlängernde Maßnahmen nicht vorzunehmen sollte der Tod bevorstehen und das Leben nur noch kurz verlängert werden. Die österreichische Notariatskammer führt das Patientenverfügungsregister in das Krankenanstalten und Ärzte einsehen können und so eine bestehende Verfügung sicher bestätigen können.

Urkunde, für die keine Formvorschriften bestehet. Verfasst ein Notar eine Privaturkunde, hat er ebenso alle für ihn geltenden Berufspflichten zu beachten wie bei der Verfassung einer öffentlichen Urkunde. Eine Privaturkunde kann der Notar als Papierurkunde oder als elektronische Urkunde errichten.

Beim notariellen Protokoll handelt es sich um eine Niederschrift, die die Beurkundung von Tatsachen, welche sich vor dem Notar persönlich und unmittelbar abspielen und von Erklärungen, die in seiner Gegenwart abgegeben wurden, zum Gegenstand hat.

Q

R

Das Grundbuch ist ein chronologisches Verzeichnis aller bewilligten Grundbuchs Gesuche. Diese zeitliche Reihenfolge der Eintragungen wird durch Tagebuch Zahlen dargestellt. Die Eintragung einer jüngeren Tagebuchzahl hat gegenüber der Eintragung einer davor liegenden Tagebuchzahl den Nachrang. Durch eine Rangordnung wird ein Platzhalter in dieser zeitlichen Abfolge von Eintragungen geschaffen und kann auch später noch im zeitlichen krank diese Rangordnung eine Eintragung erfolgen. Regelmäßig wird bei der Veräußerung einer Liegenschaft eine Rangordnung gleich nach der Unterfertigung eines Kaufvertrages oder schon in Vorbereitung eines Verkaufes gesetzt. Nachdem zum Beispiel unterschrieben ist oder der Kaufpreis eingelangt ist wird dann im Rang der angemerkten Rangordnung das Eigentumsrecht des Käufers eingetragen. Damit kann man verhindern, dass noch nach einer Einigung störende Einträge gegen des Verkäufers hingenommen werden müssen.

In jeder österreichischen Notariatskanzlei bekommt man in allen notariellen Arbeitsgebieten eine erste unentgeltliche Rechtsauskunft.

Individuelle Rechtsberatung ist Berufspflicht und Voraussetzung für den Schutz der Interessen von Vertragsparteien.

Anwendung und Durchführung von Gesetzen durch staatliche Organe oder Personen und Institutionen, denen diese Tätigkeit vom Staat übertragen ist. Hierzu gehören nicht nur die Organe der staatlichen Gerichtsbarkeit, sondern auch die rechtsberatenden Berufe, wie Notar und Rechtsanwalt oder Behörden und Institutionen, wie die Finanzprokuratur oder die Vereine für Erwachsenenschutz. Der Notar ist vorwiegend in der vorsorgenden Rechtspflege zur Streitverhütung und Streitabschneidung und als Gerichtskommissär tätig.

S

Gibt es minderjährige oder nicht eigenberechtigte Erben oder Pflichtteilsberechtigte oder hat ein Erbe z.B.: aus Haftungsgründen eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben, erfolgt eine Schätzung der vorhandenen Nachlassgegenstände um die Haftungsschranke feststellen zu können. Ein bedingt erbantrittserklärter Erbe haftet nämlichen für Schulden des Verstorbenen nur bis zum Wert der Erbschaft. Diese Haftungsgrenze des Wertes der Erbschaft musst durch Schätzgutachten dokumentiert werden und wird im Inventar des Gerichtskommissärs, das ist eine Vermögensaufstellung, festgehalten.

Das Zivilrechtsänderungsgesetz sieht seit 1.7.2004 vor, dass bei gewissen Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht ein Schlichtungsversuch unternommen werden muss, bevor bei Gericht geklagt werden kann. Die Österreichische Notariatskammer hat dazu eine Schlichtungsstelle eingerichtet, bei der ein Antrag auf Schlichtung gestellt werden kann. Das Schlichtungsverfahren wird von einem Notar oder Notariatskandidaten durchgeführt. Unabhängigkeit der Mitglieder in der Berufsausübung und schützt vor staatlichen Eingriffen in die Beziehungen zwischen Notaren und Klienten.

Manche Steuern darf der Notar selbst berechnen und die Steuersumme dem Finanzamt weiterleiten. Das kann die Eintragung im Grundbuch beschleunigen und ist unbürokratisch und wünschenswert. Nicht immer sind die Voraussetzungen für eine Selbstberechnung gegeben. Kann ich selbst berechnet werden muss die Steuer im Wege eine Abgabenerklärung dem Finanzamt gemeldet werden und ergeht ein Steuerbescheid.

Verfahren zur Selbstberechnung von Steuern durch den Steuerpflichtigen, seinen Vertreter oder eine hierzu vom Gesetz befugte Person.

Durch die Verpflichtung des Notars zur Belehrung der Vertragsparteien über Art und Folgen der von ihnen beabsichtigten Rechtsgeschäfte und Rechtserklärungen sowie durch die Erforschung des tatsächlichen Willens der Parteien und die Beurkundung des vereinbarten Vertragswillens kann der Notar zur Vermeidung von Missverständnissen und nachfolgenden Prozessen beitragen.

T

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) wird von der österreichischen Notariatskammer geführt und beinhaltet alle bei Notaren in Österreich errichteten letztwilligen Anordnungen, also Testamente und Kodizille sowie Schenkungsverträge auf den Todesfall und Erb- und Pflichtteilsverzichte. Es wird dabei nur der Umstand der Errichtung und Verwahrung bei einem Notar registriert nicht aber die Urkunde oder einen Scan davon selbst. Stirbt die Person so wird der verwahrende Notar bzw die Notarin automatisch informiert und übersendet die Urkunde an das Verlassenschaftsgericht.

Der Notar ist berufen Gelder oder Sachen zur Ausfolgung an Dritte treuhändig in Verwahrung zu nehmen. Gelder werden auf Treuhandkonten auch Anderkonten genannt erlegt. die notarielle Treuhandschaft muss schriftlich abgefasst sein und soll klar beinhalten unter welchen Voraussetzungen der Notar das verwahrte Geld auszahlen muss. Der häufigster Anwendungsfall ist die Treuhandschaft beim Liegenschaftskauf. IN diesen Fällen gestaltet sich die Situation regelmäßig so : Der Käufer will weder in Vorleistung treten in dem er dem Verkäufer vorweg das Geld auszahlt, noch will der Verkäufer vorleisten indem er den Käufer ohne Zahlung das Eigentumsrecht im Grundbuch verschafft. Somit wird der Treuhänder gebeten den Kaufpreis entgegen zu nehmen, danach die Grundbuchs Eintragung für den Käufer herzustellen und im Anschluss den verwahrten Geldbetrag dem Verkäufer auszuzahlen.

Einer der ersten Schritte in jedem Verlassenschaftsverfahren ist die Todesfallsaufnahme. Oft ist es der erste Termin im Notariat und wird dabei ein Formular gemeinsam ausgefüllt, in dem neben den Daten des Verstorbenen auch Verwandte, Testamente und Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten und Begräbniskosten erstmals festgehalten werden. Am besten man hat die Unterlagen dazu gleich dabei, dann kann das Verlassenschaftsverfahren zügig voranschreiten. Oft kann der Notar anlässlich der Todesfallsaufnahme bereits klar raten, ob eine Erbschaft angenommen werden soll, wie eine Erbteilung möglich wäre und was noch erhoben oder beigebracht werden muss.

U

Der Notar ist nur dem Gesetz verpflichtet und an dieses gebunden. Gleich dem Richter ist er unversetzbar und (natürlich vorbehaltlich der strengsten Disziplinarstrafe, der Entsetzung vom Amt) unabsetzbar.

Der Notar ist nur dem Gesetz verpflichtet und an dieses gebunden. Gleich dem Richter ist er unversetzbar und (natürlich vorbehaltlich der strengsten Disziplinarstrafe, der Entsetzung vom Amt) unabsetzbar.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Bestätigung des Finanzamtes das eine Steuer vollständig entrichtet wurde. Sie wird für Eintragungen in Register wieder im Grundbuch oder dem Firmenbuch benötigt. Die häufigste Unbedenklichkeits- bescheinigung betrifft die Grunderwerbsteuer und musste im Grundbuch Gericht vorgelegt werden damit eine Eigentumsübertragung möglich ist. Wird eine Kapitalgesellschaft aus dem Firmenbuch gelöscht muss eine Körperschaftsteuer – Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Die Selbstberechnung der Grunderwerbssteuer und der Vermerk einer erfolgten Selbstberechnung ersetzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Die Notare nehmen ihre soziale Verantwortung auch durch die erste unentgeltliche Rechtsauskunft in ihren Kanzleien wahr. Niemand soll durch Beratungshonorar davon abgehalten werden, eine erste Auskunft bei einem Notar einzuholen.

Der Notar hat seine Tätigkeit so einzurichten, dass er keine der Parteien einseitig bevorzugt, er hat sie vielmehr zu einem gerechten Interessenausgleich in der Vertragsgestaltung anzuleiten.

Jede Rechtsordnung braucht für Rechtsvorsorge und Rechtssicherheit verlässliche Urkunden. Der Notar ist dazu berufen, unter Einhaltung der gesetzlichen Rechtsberatungs- und Formvorschriften Urkunden von besonderer Beweiskraft zu verfassen, zu verwahren und hievon den Berechtigten Ausfertigungen und Abschriften zum Nachweis ihrer Rechte und Pflichten auszufolgen. Der Notar kann Urkunden auf Papier erstellen oder in elektronischer Form. Für beide Formen gelten eigene Formalvorschriften. Auch öffentlichen Urkunden, die in elektronischer Form erstellt wurden, kommt erhöhte Beweiskraft zu.

Das österreichische Notariat hat ein elektronisches Urkundenarchiv, cyberDOC. In diesem Urkundenarchiv sind die von Notaren seit dem 1.1.2000 errichteten notariellen Urkunden (Notariatsakte und notarielle Protokolle) abgespeichert und nur für die jeweils berechtigten Personen abrufbar. Über das GOG – Archiv als Teil des Urkundenarchives können Urkunden in elektronischer Form an Gerichte übermittelt werden.

Der Notar wird durch hoheitlichen Akt dazu bestellt, öffentliche Urkunden zu errichten, nämlich unvoreingenommen, unbeeinflussbar, gerecht und in Wahrung des Interesses aller Beteiligten. Öffentlichen Urkunden kommt besondere Beweiskraft zu.

Niederschrift der vom Notar beurkundeten Rechtsgeschäfte, Rechtserklärungen und Tatsachen mit den Originalunterschriften der Parteien, allfälliger Zeugen und mit Amtssiegel und Amtsunterschrift des Notars.

V

Die Ernennung des Notars auf eine bestimmte Notarstelle und die Systemisierung der Notarstellen verpflichten den Notar zur Amtstätigkeit mit Anwesenheitspflicht und zu der daraus resultierenden gesetzlichen Urlaubsbeschränkung.

Der Notar benötigt, um seine Aufträge bestmöglich erfüllen zu können, umfassende Informationen von seinen Klienten. Der Notar ist verpflichtet, über die oft sehr sensiblen Details aus dem privaten und geschäftlichen Bereich der Parteien Verschwiegenheit zu wahren.

Zur möglichst objektiven Zuweisung anfallender Geschäfte an Richter (Rechtspfleger) wird im Vorhinein vom Präsidenten des Gerichtes eine Verteilungsordnung erlassen. Ebenso wird vom Vorsteher des Bezirksgerichtes für jedes Jahr im Vorhinein eine Verteilungsordnung für jene Geschäfte erlassen, die den Notaren als Gerichtskommissären zugewiesen werden. Voraussetzung für die Schaffung einer Verteilungsordnung und Gewährleistung der Kontinuität der Tätigkeit der Gerichtskommissäre ist die Einteilung des Bundesgebietes in Notariatssprengel.

Da der Notar zur kontinuierlichen notariellen Betreuung der Bevölkerung seines Amtssprengels verpflichtet ist, ist die Vertretung für den Fall seiner Verhinderung gesetzlich genau geregelt. Die Vertretung erfolgt durch einen vom Präsidenten des Landesgerichtes zu bestellenden Substituten (in der Regel ein anderer Notar oder Notariatskandidat), der an Stelle des Notars dessen Tätigkeit fortzusetzen hat. Das gilt für alle Tätigkeiten des Notars, zu denen er befugt oder verpflichtet ist. Der Substitut hat auch die Kanzlei des Notars weiter zu führen. Diese Vertretungsregelung dient ebenso der Rechtssicherheit wie dem Komfort der Klienten.

Ein überlebender Ehegatte oder eingetragener Partner hat das Recht in der gemeinsamen Wohnung weiter zu bleiben, den gemeinsamen Hausrat zu übernehmen und auch einen allenfalls gemeinsam genutzten PKW weiter zu verwenden.

Befugnis der berechtigten Partei, die Erfüllung einer vertraglich zugesicherten Leistung ohne vorhergehendes Streitverfahren durch gerichtlichen Vollzug zu verlangen, wenn der verpflichtete Vertragspartner die Leistung nicht vertragsgemäß erbringt. Aufgrund einer im Notariatsakt enthaltenen Zustimmung des Verpflichteten können dessen versprochene Leistungen oder Unterlassungen unter bestimmten Bedingungen sofort vollstreckbar sein (vollstreckbarer Notariatsakt).

Ein überlebender Ehegatte oder eingetragener Partner hat das Recht in der gemeinsamen Wohnung weiter zu bleiben, den gemeinsamen Hausrat zu übernehmen und auch einen allenfalls gemeinsam genutzten PKW weiter zu verwenden.

Vorausschauende Gestaltung von Rechtsverhältnissen, ob bei Verfassung letztwilliger Verfügungen oder von Verträgen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Notars.

W

Die Österreichische Notariatsakademie veranstaltet für die Aus- und Fortbildung von Notaren und Notariatskandidaten Seminare, Vorträge und Studienreisen. Dadurch ist es allen Berufsangehörigen möglich, sich auf allen Arbeitsgebieten des Notars auf dem Laufenden zu halten und ihr Fachwissen auf den letzten Stand zu bringen.

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