Verlassenschaftsverfahren & Erbenvertretung, icon für die Homepage

Verlassenschaftsverfahren
& Erbenvertretung

Bei einem Todesfall in Österreich kümmert sich das Gericht automatisch um das Verlassenschaftsverfahren. Hierbei geht es darum, dass alle finanziellen Angelegenheiten geregelt werden und dass das Vermögen an die Erben übergeben wird.

Ihre Notarin oder Ihr Notar sind dafür ausgebildet, das Verlassenschaftsverfahren für das Gericht durchzuführen. Dies ist eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Auch wenn kein Nachlass vorhanden ist, muss dieses Verfahren durchgeführt werden. Als “Gerichtskommissär” unterstützt Ihre Notarin oder Ihr Notar Sie bei jedem Schritt des Verfahrens und hält Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf dem Laufenden. Von der ersten Besprechung bis zur Übergabe des Nachlasses an die Erben begleiten wir Sie. Bis das Verlassenschaftsverfahren endet, wenn das Gericht den “Einantwortungsbeschluss” erteilt und damit der Nachlass formell an die Erben übergeben wird.

Mit Ihrer Notarin oder Ihrem Notar haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, um das Verlassenschaftsverfahren reibungslos und stressfrei abzuwickeln. Oft kann es hier bequemer und effizienter sein einen eigenen Vertreter – einen Erbenmachthaber- zu wählen. Wir vom Notariat Mariahilf unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Erbrechte.