Verlassenschaftsverfahren in Österreich: Mag. Isabella Pouzar-Hofmeister im Interview mit Ö1

Der Tod eines Angehörigen bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch eine Vielzahl an organisatorischen und rechtlichen Fragen und gerade in dieser Ausnahmesituation fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten. Was passiert mit dem Vermögen? Wer sind die Erben? Und wer sorgt eigentlich dafür, dass alles korrekt abgewickelt wird? Das Verlassenschaftsverfahren soll hier Struktur schaffen und sicherstellen, dass der Nachlass geordnet abgewickelt wird. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kompakten Einblick in den Ablauf.

das Verlassenschaftsverfahren in Österreich verständlich erklärt

In Österreich wird nach jedem Todesfall automatisch ein Verlassenschaftsverfahren beim zuständigen Bezirksgericht eingeleitet. Ziel ist es, sämtliche vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu klären und das Vermögen dem in der rechtlich richtigen Form auf die Erben und Vermächtnisnehmer:innen zu übertragen. Die Durchführung übernimmt in der Regel ein Notar oder eine Notarin als Gerichtskommissär:in. In dieser Funktion agieren wir als neutrales Organ des Gerichts und begleiten alle Beteiligten durch das Verfahren.

Am Anfang steht die sogenannte Todesfallaufnahme. Dabei wird – im Gespräch meist mit einer geeigneten Auskunftsperson, meist mit einem Familienmitglied – erhoben, welche persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen. Wie sieht die familiäre Situation aus? Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Bestehen Schulden? Gibt es ein Testament, das nicht in einem Register gespeichert ist? Diese erste Bestandsaufnahme ist entscheidend, denn sie bildet die Grundlage für das gesamte weitere Verfahren. Anlässlich der Todesfallaufnahme werden durch Abfragen in den Testamentsregistern, im Grundbuch und im Firmenbuch festgestellt, ob letztwillige Verfügungen bestehen bzw. ob der Verstorbene Liegenschaften oder Firmenanteile besaß. Im weiteren Verlauf widmet sich das Verfahren der genauen Erhebung des Nachlasses zum Beispiel der Suche nach Bankguthaben oder Wertgegenstände, aber auch, ob Schulden bestehen. Aber Gerichtskommissär:innen können nur Werte finden für die es Nachweise und Infos gibt. Insbesondere Werte im Ausstand oder jene, die nicht klar den Erben zugeordnet werden können, stellen oft ein Problem dar.

Schritt für Schritt entsteht somit ein möglichst vollständiges Bild des Nachlasses. Mit welchen Herausforderungen Gerichtskommissär:innen in diesem Prozess konfrontiert sind und welche schönen Momente dabei auch mit den Erben entstehen können, erfahren Sie von Frau Maga Isabella Pouzar-Hofmeister im Ö1-Interview „Erben als Bürde“in der Sendung Diagonal, welches am 28.03.2026 ausgestrahlt wurde und im Ö1 Player abrufbar ist.

das Verlassenschaftsverfahren in Österreich verständlich erklärt

Je nach Umfang und Zusammensetzung des Vermögens verläuft das Verfahren unterschiedlich: Bei sehr kleinen oder überschuldeten Verlassenschaften kann dieses ohne umfangreiche Abhandlung beendet werden. In allen anderen Fällen folgt das eigentliche Abhandlungsverfahren. Hier werden die Erben festgestellt und zur Abgabe einer Erbantrittserklärung aufgefordert. Dabei müssen sie sich entscheiden, ob sie die Erbschaft mit voller Haftung (unbedingt) oder mit einer Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Nachlasses (bedingt) annehmen. Diese Entscheidung ist von großer Tragweite: Während die unbedingte Erklärung oft ein schnelleres und kostengünstigeres Verfahren ermöglicht, bietet die bedingte Erklärung Schutz vor unbekannten Schulden allerdings meist mit höherem zeitlichen und finanziellen Aufwand. Mit Abgabe der Erbantrittserklärung und im Falle der bedingten Erbantrittserklärung, auch nach Schätzung – können meist alle ordentlichen Vertretungsbefugnisse von den Erben für die Verlassenschaft wahrgenommen und notwendige Schritte gesetzt werden. Außerordentliche Vertretungen, wie zum Beispiel beim Verkauf von Liegenschaftsvermögen aus der Verlassenschaft, bedürfen einer gerichtlichen Genehmigung.

Am Ende des Verfahrens steht die sogenannte Einantwortung. Mit diesem gerichtlichen Beschluss geht die Verlassenschaft offiziell auf die Erben über. Erst danach können diese über das gesamte bekannte Vermögen verfügen, etwa Konten auflösen. Sollte der Verstorbene Eigentümer einer Liegenschaft gewesen sein, ist binnen eines Jahres nach der Beschlussfassung die Grundbuchseintragung entsprechend dem Beschluss zu veranlassen. Auch hier werden wir als Notariat oft mit der weiteren Abwicklung beauftragt.

So unterschiedlich die einzelnen Fälle sind, eines zeigt sich immer wieder: Eine Erbschaft ist nicht nur eine rechtliche Angelegenheit, sondern oft auch eine persönliche Herausforderung. Umso wichtiger ist eine klare Struktur und eine verlässliche Begleitung durch das Verfahren. Wenn Sie sich näher mit den weniger offensichtlichen Seiten des Erbens auseinandersetzen möchten, empfehlen wir Ihnen das bereits erwähnte Ö1-Interview „Erben als Bürde“. Indem  beleuchtet Mag.a Isabella Pouzar-Hofmeister, warum es entscheidend ist, dass das Verlassenschaftsverfahren ein Prozess ist, der rechtliche Klarheit schafft, aber auch Raum für persönliche Situationen lässt. Als Notariat begleiten wir Sie in dieser Phase mit Erfahrung, Neutralität und dem notwendigen Feingefühl.

das Verlassenschaftsverfahren in Österreich verständlich erklärt
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