Besser das Testament hinterlegen und nicht verlegen

Besser das Testament hinterlegen und nicht verlegen

Das beste Testament hilft nicht, wenn es im Todesfall nicht dem Gerichtskommissar bzw. dem Verlassenschaftsgericht vorgelegt wird. Es kommt regelmäßig vor, dass ein Testament verloren geht, weil es an einem unsicheren Ort abgelegt wird oder das Testaments ist „zu gut“ verwahrt und ist nach dem Erbfall gar nicht mehr auffindbar. Natürlich hinterlegen wir alle Testamente, die bei uns errichtet werden, nach den notariellen Sicherheitsmaßstäben, aber wir verwahren auch Testamente, die Privatpersonen selbst errichtet haben. Davor besteht auch die Möglichkeit eines formellen Gültigkeitscheck, der auch beauftragt werden kann. Wenden Sie sich gerne in allen Fragen der Testamentsverwahrung an uns,

Ihr Notariat Mariahilf!

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