Einführung in die Adoption
Ein viel zitierter Spruch sagt: Familie kann man sich nicht aussuchen! Das stimmt aber so nicht: Fast so lange wie die Elternschaft gibt es auch die Annahme an Kindes statt. In diesen Fällen haben sich die Eltern, die Kinder und manchmal auch die Kinder die Eltern also sehr wohl ausgesucht.
Historischer Überblick und gesellschaftliche Bedeutung
Dabei sind historisch besonders die Adoptionen in aristokratischen Kreisen bekannt. Aber gegeben hat es sie quer durch alle Schichten.
Adoption hat in Österreich eine lange und bedeutende Geschichte, die eng mit der gesellschaftlichen Entwicklung des Landes verknüpft ist. Historisch gesehen, wurde Adoption oft in aristokratischen und wohlhabenden Kreisen praktiziert, vor allem um Erbfolgen und Nachfolge in Familienunternehmen zu sichern. Diese Art der Adoption hatte weniger mit der Fürsorge für ein bedürftiges Kind zu tun, sondern diente vielmehr dem Erhalt von Vermögen und Titeln innerhalb einer Familie.
Im Laufe der Zeit hat sich die Sicht auf Adoption verändert. Heute steht im Mittelpunkt der Adoption das Wohl des Kindes.
Moderne Adoptionen in Österreich sind streng reguliert, um die Interessen der Kinder zu schützen, und tragen wesentlich zur Familienbildung und zum Kinderwohl bei.
Rechtliche Grundlagen der Adoption in Österreich
In Österreich sind die wichtigsten Bestimmungen zur Materie im ABGB festgelegt. Es gibt eine Fülle an Bestimmungen zu beachten. Besondere Arten der Adoption sind die Stiefkind- und die Erwachsenenadoption.

Internationale Aspekte der Adoption
In Fällen mit Auslandsbezug sind auch die Regeln des Landes, aus der die zu adoptierende Person stammt, anzuwenden. Sieht das anzuwendende fremde Recht eine Adoption von Erwachsenen nicht vor, ist diese auch in Österreich nicht möglich.

Der Adoptionsvertrag: Bedingungen und rechtliche Gleichstellung
Eine Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind zustande. Das adoptierte Kind ist bei Genehmigung der Adoption rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt.
Voraussetzungen und Zustimmungen für die Adoption
Zur Gültigkeit einer Adoption ist die gerichtliche Bewilligung erforderlich. Unbedingte Voraussetzung für die Bewilligung der Adoption ist die begründete Aussicht bzw. der Umstand, dass zwischen den Annehmenden und dem Adoptivkind eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung hergestellt werden soll bzw. bereits besteht. Das Wohl des adoptierten Kindes ist dabei im Vordergrund, aber auch das Wohl anderer Kinder des Wahlelternteiles zum Beispiel in finanzieller Hinsicht. Zustimmungen sind zum Beispiel von den Eltern des minderjährigen Wahlkindes einzuholen, aber auch von anderen Personen, deren familienrechtliche Stellung durch die Adoption verändert und unter Umständen auch beeinträchtigt wird. Schon bei der ersten Vorlage an das Gericht ist es sinnvoll – soweit möglich – alle Zustimmungen der Betroffenen vorzulegen.
Am Ende unseres Blogposts über Adoption möchten wir hervorheben: „Jede Adoption ist eine Reise des Herzens, ein Akt der Liebe und der Hoffnung, der nicht nur das Leben eines Kindes, sondern auch das der Adoptiveltern auf wunderbare Weise bereichert. Bei weiteren Fragen oder für Unterstützung im Adoptionsprozess steht unsere Kanzlei Notariat Mariahilf Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie mit Fachwissen und Empathie zu begleiten.
Mit Sorgfalt erstellt aber dennoch keine Haftung für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unerlässlich.