Optimierung der Rechtsberatung: Lebzeitige Übertragung und Erbrecht in Österreich und Deutschland

Die größte Gruppe an nicht österreichischen Staatsbürgern mit gewöhnlichem Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Österreich mit rund 225.000 Menschen stellen die deutschen Staatsbürger dar. Die meisten von ihnen leben in Wien, daher habe auch ich in Wien-Mariahilf sehr viel mit diesbezüglichen staatenübergreifenden Rechtsfragen zu tun. In der notariellen Beratung muss oft geklärt werden, ob österreichisches Recht oder deutsches Recht anzuwenden sein könnte. Dies kann in vielen Bereichen, wie z. B. auch im Eherecht spannend werden, aber ich möchte mich an dieser Stelle insbesondere auf das Schenkungs- und Erbrecht im weitesten Sinne konzentrieren.

Die EU-Erbrechtsverordnung hat hier im Falle des Todes einer Person für die Mitgliedsstaaten, in denen sie gültig ist, die Zweifelsregel eingeführt, dass sowohl die Zuständigkeit als auch die materiell rechtlichen Regeln, die zur Anwendung kommen, vom gewöhnlichen Aufenthalt der Person abhängen. Wer aber bewusst wählen will, der sucht Beratung. Hier ist dann das Recht des Herkunftsstaates mit dem Recht des Staates, in dem die Person den gewöhnlichen Aufenthalt hat zu vergleichen. Besonders bei der Testamentserrichtung ist diese Wahlmöglichkeit immer ein Thema.

uhr mit sand; erbrecht in wien, notariat mariahilf

Nicht nur zivil-und verfahrensrechtliche Betrachtungen sind hier ausschlaggebend, sondern auch steuerliche Themen werden in Bezug auf die Nachlässe von deutschen Staatsbürgern oder österreichischen Staatsbürgern mit deutschem Wohnsitz immer zu beachten sein. Leider gilt nicht das Rosinenprinzip, man kann nur entweder das deutsche oder das österreichische Recht zu wählen. Vorerst muss bei der Beratung einmal der zukünftige Nachlass in seiner Gesamtheit aufgelistet und betrachtet werden und die Aufgabenstellung durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit mir zusammen definiert werden. Was ist der Wunsch der Person, die das Testament oder den Schenkungsvertrag errichten will? Was soll lebzeitig oder letztwillig geregelt werden? Wer soll erben und wer soll jedenfalls von der Erbschaft ausgeschlossen sein?

eine frau schaut auf die urh; erbrecht beratung notariat mariahilf

Ist es besser schon zu Lebzeiten Teile des Vermögens zu übertragen, gibt es hier Gestaltungsmöglichkeiten, was den Pflichtteil betrifft?
Ich arbeite dazu mit einer deutschen Erbrechtsanwältin und einem für einschlägige grenzübergreifende Steuerfälle spezialisierten Steuerberater zusammen. Der Analyse durch dieses Team folgt dann das Gespräch mit der rechtssuchenden Person, in dem die Möglichkeiten genau erörtert werden und so vor der Entscheidung der Rechtswahl das gesamte Bild der Möglichkeiten gezeigt werden kann.
Auf dieser Grundlage können dann Strategien erarbeitet werden und so die Wünsche der Mandantin oder des Mandanten möglichst exakt umgesetzt werden. Auch eine Handlungsanleitung für die Hinterbliebenen im Todesfall kann hier zu deren Entlastung und Unterstützung vorab erarbeitet werden. Wie immer ist hier die (Rechts-) Vielfalt eine bereichernde Chance und fördert die Entscheidungsfreiheit für die und den, der diese zu nutzen weiß!

familie läft am strand; notar blog, erbrecht, notariat wien mariahilf

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen rund um die notariellen Rechtsbereiche zur Verfügung.

Bleiben Sie gut informiert und bis zum nächsten Beitrag!


Mit Sorgfalt erstellt aber dennoch keine Haftung für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unerlässlich.

Teilen Sie den Beitrag:

Verwandte Beiträge