Man sagt ja so schön: Wenn’s ums Geld geht, dann ist die Freundschaft vorbei. Nicht nur Freundschaften, sondern auch Familien zerbrechen an Konflikten ums Geld, insbesondere beim Erben.
Als Gerichtskommissarin und Vertreterin von Erbinnen und Erben ist das mein tägliches Brot. Im Fall des Todes eines Familienmitgliedes kommen Konflikte zutage, die anscheinend schon lange unter der Oberfläche geschlummert haben. Dadurch wird das ganze System Familie in Mitleidenschaft gezogen und oft bleibt neben hohen Ausgaben für die Streitigkeiten, welche die finanziellen Mittel der Erbschaft schmälern, auch noch eine zerrüttete Beziehung unter den Familienmitgliedern über, was eine Belastung für alle Betroffenen bleibt und sicherlich keineswegs dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen kann. Was kann getan werden, um den Frieden der Familien auch im Erbfall zu sichern?

Als ausgebildete Mediatorin weiß ich ob der Wichtigkeit eines klärenden Gespräches zu Lebzeiten, auch gerne mit professioneller Unterstützung. Der zukünftige Erblasser kann persönlich seine Erwägungen und Entscheidungen darlegen und oft erspart das dann Diskussionen nach dessen Tod. Dabei können natürlich auch die Standpunkte der zukünftig Hinterbliebenen bedacht werden und durch Testament, Schenkung zu Lebzeiten oder auf den Todesfall und/oder Pflichtteilsverzicht gemeinsam eine Regelung erarbeitet werden, die dann die Wünsche aller Beteiligten einbezieht und in den meisten Fällen Einigkeit der Familie über den Tod hinaus garantiert. Meist wird in diesem Zuge auch die Betreuung und Vertretung vom zukünftigen Erblasser, aber auch oft seines Partners und auch anderer im Haushalt lebender abhängiger Verwandten geregelt und so eine optimale Vorsorgesituation für das ganze Familiensystem erzeugt.

Hier dienen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen dazu, alle Eventualitäten abzusichern. Aber was, wenn keine Einigungen erzielt werden können und hier die Standpunkte hart aufeinander treffen? Ein Gang zum Gericht ist oft trotzdem nicht nötig. Gewappnet mit einer guten Vertreterin oder einem guten Vertreter mit profunden Kenntnissen des Erbrechtes kann hier auch außergerichtlich eine ausgewogene Einigung erzielt werden. Wichtig ist dazu ein klares Wissen über die Werte, die in der Verlassenschaft liegen. Manchmal werden Gutachten nötig, aber es gibt auch andere Möglichkeiten hier die nötigen Informationen zu bekommen.
Hier können Vergleichswerte aus dem Internet (z. B. bei Antiquitäten und Fahrzeugen) bzw. Vergleichswerte aus der Urkundensammlung des Grundbuches, wenn es sich um eine Immobilie handelt, herangezogen werden.
Und hoffentlich ist damit auch wieder eine gute Ausgangslage für zukünftige familiäre Harmonie geschaffen, und das ist im Vergleich zu den vermögensrechtlichen Werte ja eigentlich das wichtigere Vermächtnis des Verstorbenen.
Mit Sorgfalt erstellt aber dennoch keine Haftung für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unerlässlich.