Immobilien kaufen? – Aber sicher!
Der Wonnemonat Mai lässt und alle ein wenig aufatmen. In unserer krisengeschüttelten Zeit voller Umbrüche ist man für jede Leichtigkeit dankbar, auch wenn es nur die Kleidung betrifft.
In vielen Bereichen, die lange „geschlafen„ haben, regt sich auch wieder Leben.
Der Frühling ist neben dem Herbst die stärkste Zeit für Immobilientransaktionen. Schenkungen ebenso wie Kaufverträge haben jetzt Saison.
Durch die drastische Zinssteigerung der letzten Jahre waren die Käufer stark zurückgegangen.
Zwar war das Niveau davor extrem hoch und auch ungewöhnlich, aber die Vollbremsung, die stattgefunden hat, traf einige Marktteilnehmer schwer. Bekannt war, dass die Handwerker plötzlich leere Auftragsbücher hatten, aber auch die Gemeinden traf der Wegfall der Grunderwerbsteuer und der Gebühren die sonst mit dem Erwerb von Liegenschaften für die Gemeinden typischerweise anfallen, schwer.

Grundbucheintragungsgebühr
Wie schon berichtet entfällt laut Gesetz die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,– und etwaige Pfandrechtseintragungs -gebühren zum gleichen Zweck bzw. für die Sanierung von Wohnraum in der gleichen Höhe.
Gelten wird die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Zudem soll sie nur zwischen Juli 2024 und Juli 2026 – also für zwei Jahre befristet – beantragbar sein. Die Bestimmungen sollen am 01.07.2026 außer Kraft treten.
Noch sind nicht alle Fragen zu dieser Befreiung geklärt. Bei einem Vortrag in der Notariatskammer blieben einige Fragen unbeantwortet, der Hund dürfte hier in Detail liegen.
Trotzdem ist der Aufwärtstrend schon spürbar.

Kleingärten
Die Nachfrage nach Vertragserrichtungen nimmt deutlich zu. Jahreszeitlich bedingt werden auch viele Kleingärten übertragen. Der Wunsch, die Natur im eigenen Garten zu genießen und vielleicht auch ein wenig eigenes Gemüse und Obst zu ziehen, reizt viele, sich eines dieser kleinen, feinen Objekte anzuschaffen.
Rechtlich sind diese durchaus unterschiedlich: Eigengrund, Superädifikat auf Pachtgrund oder nur Ablöse betreffend das Kleingartenhaus samt Baulichkeiten und Kulturen auf dem Pachtgrund. Hier ist genauso gründlich vorzugehen wie bei „großen Liegenschaften“ und auch noch einige Besonderheiten zu beachten.

Einfamilienhaus
Die Stadt wächst und immer mehr Gegenden, in denen die Städter früher ihre Wochenendhäuser hatten, werden nun zu Hauptwohnsitzen von Menschen, die in der Stadt nur mehr arbeiten, aber nicht mehr leben wollen.
Oft ist die Familiengründung der auslösende Faktor, um das Land der Stadt vorzuziehen. Wenn mehr Wohnraum gebraucht wird und der in der Stadt nicht wirklich erschwinglich ist, dann suchen viele junge Familien nach Alternativen. Auch die Möglichkeit zumindest manche Arbeitstage im Homeoffice zu verbringen werden diesen Trend noch verstärken. Vor dem Kauf der gebrauchten Wohnimmobilie ist der Besuch beim Bauamt und die Einsicht in die Pläne des Wunschobjektes ebenso notwendig, wie geplante Veränderungen vorab baurechtlich und technisch überprüfen zu lassen.

Eigentumswohnung
Last, but not least ist die Eigentumswohnung zu nennen. Rechtlich gesehen ist Wohnungseigentum Miteigentum mit einer verbücherten Benutzungsregelung. Was einzelnen Eigentümer alleine entscheiden dürfen und bei welchen Wünschen sie die Wohnungseigentümergemeinschaft um Erlaubnis fragen müssen, ist ebenso im Wohnungseigentumsvertrag geregelt, wie auch wem welches Objekt zusteht und wie die Betriebskosten abzurechnen sind. Die Einsicht in den Wohnungseigentumsvertrag ist also durchaus aufschlussreich. Ebenso sollte man sich über die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft informieren, da ja oft Sanierungs- bzw. Erneuerungsarbeiten beschlossen werden, welche nicht unerhebliche Kosten für jeden Wohnungseigentümer auslösen können.

Immobilien Kaufanbot
Egal welches Objekt Sie kaufen wollen: wichtig ist, dass Sie sich schon beraten lassen, bevor Sie ein Kaufanbot unterschreiben. Dieses ist nämlich schon ein bindender Vertrag und kann in den meisten Fällen gerichtlich durchgesetzt werden. Daher sollten schon die wichtigsten Themen hier ganz klar geregelt werden wie z. B. Kaufpreis, Gewährleistung und Fristen.

Treuhandschaft
Bestehen Sie auch jedenfalls auf einer Abwicklung mit Treuhandschaft! Nur dann ist Ihr Geld sicher und versichert. Die Notartreuhandbank ist seit vielen Jahren die verlässliche Partnerin für alle notariellen Treuhandschaften. Sie hat kein normales Bank – oder Kreditgeschäft und trägt somit viel weniger Risiko.
Für die meisten Menschen gehören Immobilientransaktionen nicht zu ihren alltäglichen Geschäften, daher ist es hier nie falsch so für wie möglich so viel Rat wie möglich einzuholen, um jeden Schritt der Transaktion sicherzugehen. Gerne helfe ich Ihnen dabei!

Mag. Isabella Pouzar-Hofmeister ist eine erfahrene Notarin, Unternehmerin und leidenschaftliche Mediatorin. Sie ist Rechtsberaterin, Mutmacherin und Begleiterin in schwierigen Zeiten. Als Ratgeberin bei Neuanfängen, ordnende Kraft bei Geistesstürmen sowie Unterstützerin und Mitgestalterin von Projekten und Prozessen bringt sie wertvolle Expertise ein. Zudem übersetzt sie Rechtsprache in verständliche Alltagssprache und fungiert als Brückenbauerin zwischen Menschen und Behörden.
Mit Sorgfalt erstellt aber dennoch keine Haftung für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unerlässlich.