Sie wollen einen Schenkungsvertrag erstellen lassen und fragen sich wie so ein Vorgang abläuft?
Wie lange der Vorgang dauert und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben?
Welche Unterlagen Sie zur Erstbesprechung mitnehmen müssen und welche Informationen und Dokumente ich von Ihnen für die Vertragserstellung brauchen?

So läuft der Schenkungsvorgang der Reihe nach ab:
Sie kommen zu einem kostenlosen Erstgespräch beim Notar oder wenn Sie die Entscheidung schon gefällt haben, dann übersenden Sie die nötigen Daten (Grundbuch, Geschenkgeber und Geschenknehmer)
Sie bekommen die Auskunft wie hoch das Honorar sein wird und was die Steuern und Gebühren ausmachen werden
Sie erteilen den Auftrag zur Errichtung der Schenkungsurkunde.
Der Vertrag wird erstellt, was ca. 1 Woche in Anspruch nimmt.
Dann kommen alle Parteien in die Kanzlei und unterschreiben den Vertrag.
Danach erfolgt die Einzahlung der Steuern und Gebühren durch Sie auf das dafür vorgesehene notarielle Treuhandkonto.
Dann werden die Steuern und Gebühren berechnet und abgeführt
danach wird das Grundbuchsgesuch gestellt.
Am Ende bekommen Sie den Grundbuchauszug, dem sie das gewünschte Ergebnis entnehmen können.

Welcher Dauer muss man einplanen?
Sobald wir alle Unterlagen und Informationen haben ist mit einer Dauer zwischen 1 Monat und 6 Wochen ab Auftragserteilung für den gesamten Vorgang zu rechnen. Natürlich kommt es nicht nur auf unsere Arbeit an, sondern auch auf die Erledigungszeiten bei Gericht bzw. in manchen Fällen auch beim Finanzamt.
Wir bleiben auf jeden Fall daran und fragen auch, wenn es schon ungewöhnlich lange dauert, gerne bei der Behörde nach dem Grund der Verzögerung um eine schnellere Erledigung zu gewährleisten.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Als unser Kunde haben Sie ein Recht die Kosten vorab so gut wie möglich zu kennen.
Nach dem Erstgespräch bzw. in vielen Fällen auch, nachdem wir die per E-Mail übersendeten Unterlagen studiert haben bekommen Sie von uns einen verbindlichen Kostenvoranschlag für unsere Arbeit.
Ebenso wichtig ist es Ihnen natürlich auch zu wissen wie viel die Steuern uns Gebühren ausmachen werden. Die Berechnungen werden gerne von uns angestellt, sind aber durchaus komplex. Für die Grunderwerbsteuer ist ein Wert der nahe beim Verkehrswert ist die Basis. Davon wir für die ersten € 250.000,– eine Steuer von 0,5 % fällig, zwischen € 250.000,– und € 400.00,- eine Steuer von 2 % und darüber hinaus eine Steuer von 3,5 %. Das gilt unabhängig, ob die beschenkte Person ein naher Verwandter ist oder nicht. Für die gerichtliche Eintragungsgebühr kommt es jedoch sehr wohl darauf an, ob eine nahe Verwandtschaft vorliegt. Im Fall der gerichtlichen Eintragungsgebühr gibt es für manche Verwandte die Begünstigung, dass der 3-fache Einheitswert die Basis bildet von der diese Gebühr in der Höhe von 1,1 % berechnet werden.

Was mache ich, wenn ich Dokumente und Unterlagen die benötigt werden nicht finden kann, oder nicht weiß wie ich die wichtige Information bekommen kann?
Sollten Sie nicht alle Unterlagen bei sich haben ist das kein Problem: Notare können für Sie ganz leicht Grundbuchauszüge erstellen, Anfragen beim Finanzamt bezüglich der Grundsteuer einholen, Melderegisterauszüge machen, Anfragen bei der Hausverwaltung sowie bei Banken oder beim Land wegen Förderungen oder Kredite einholen. Wir können auch Duplikate von Heirats- und Geburtsurkunden bei den zuständigen Stellen beantragen, sollten die Urkunden nicht mehr auffindbar sein.
Welche Informationen nötig sind und welche Urkunden gebraucht werden das erfahren Sie anlässlich der Erstbesprechung oder nach Auftragserteilung per E-Mail.
Wenn Sie dann Unterstützung brauchen, dann bitte nicht zögern, meist haben wir die Sachen schneller bei der Hand als wenn sehr lange gesucht wird,
Mag. Isabella Pouzar-Hofmeister
Öffentliche Notarin
Notariat Wien Mariahilf


Mit Sorgfalt erstellt aber dennoch keine Haftung für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unerlässlich.